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Bankrecht:
Das umgangssprachlich als "Bankrecht" bezeichnete Rechtsgebiet wurde in
den letzten Jahren vielfach geändert. Die Änderungen sind auch für
Verbraucher wesentlich. Änderung des Verbraucherkreditrechtes und
Aufnahme in das BGB, Einführung des Risikobegrenzungsgesetzes, des
neuen "P-Kontos" und vieles mehr. Aber auch die Rechtsprechung sorgt
für eine permanente Fortentwicklung durch "Richterrecht", hier sei nur
die Geschichte der Bürgschaftsrechtsprechung erwähnt.
Weitere aktuelle Themen sind z.B. die Voraussetzungen, unter welchen eine Bank Kunden Forderungen verkaufen kann oder unter welchen Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung bei Geldanlagen entstehen.